Lebenswelt stationäre Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftige besitzen trotz körperlicher, kognitiver oder psychischer Erkrankungen Gesundheitspotenziale, die sich fördern lassen. Im Unterschied zu jüngeren Menschen schaffen sie es nicht mehr, sich selbst um entsprechende Angebote zu sorgen. Sie sind auf Hilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen angewiesen. An diesem Punkt setzt die Informationsstelle zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen an.
Aktuelles
EINBINDUNG DER PFLEGEEINRICHTUNGEN IN DIE TELEMATIKINFRASTRUKTUR – Erfahrungen aus Modellprogramm sind als Leitfaden verfügbar
87 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erproben seit Mitte des Jahres 2021 die Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) – im Rahmen eines vom GKV-Spitzenverband geförderten Modellprogramms gemäß § 125 SBG XI.
Die beteiligten Einrichtungen schließen sich an die TI an und testen die digitale sektorenübergreifende Kommunikation in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, beispielsweise zwischen Pflegeeinrichtung und ärztlicher Praxis. Hieraus ist ein Leitfaden entstanden, der auf der Website des GKV-Spitzenverbands hier verfügbar ist. Dieser praxisorientierte Leitfaden bietet eine Hilfestellung für alle Pflegeeinrichtungen, da diese bis Juli 2025 gesetzlich zur TI-Anbindung verpflichtet sind.
Im Spagat zwischen Berufsleben und Pflegealltag (Juni 2024)
„Ohne mich kein für Dich“ – Selbstfürsorge als Fundament (September 2023)
„Pflege.Werte.Sachsen: Gemeinsam für nachhaltige Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen“ (Juni 2023)
„Es war (noch) einmal … MÄRCHEN UND DEMENZ“ in der zweiten Runde (Juni 2023)
„Es war einmal … MÄRCHEN UND DEMENZ“ – Staatsministerin Petra Köpping liest „Der alte Großvater und der Enkel“ (Oktober 2022)
Es war (schon) einmal … und jetzt wieder! Das Projekt Märchen und Demenz geht in die zweite Förderphase (Juni 2022)
Nachlese zur digitalen Themenreihe „Prävention und Gesundheitsförderung in der stationären Langzeitpflege“
(Dezember 2021)
Auch Pflege braucht Gesundheitsförderung
Interview mit Johann Große, Informationsstelle für Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen (IGP); Dezember 2021
„Es war einmal … MÄRCHEN UND DEMENZ“ – digitale Weiterbildung als Märchenerzähler*in (Mai 2021)
Informationsstelle zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Informationsstelle zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen berät im Hinblick auf diese Lebenswelt.
Profil
Anliegen
Die Informationsstelle unterstützt den strukturellen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention in der Lebenswelt „stationäre Pflegeeinrichtung“ und fördert den Aufbau eines sachsenweiten Netzwerks.
Ziele
- Sensibilisierung der Träger und Akteure stationärer Pflegeeinrichtungen für Gesundheitsförderung und Prävention
- Wissenstransfer durch Kommunikation von bundes- und landesweiten Praxisbeispielen
- Implementierung und Verstetigung von gesundheitsfördernden und präventiven Ansätzen in der Lebenswelt „stationäre Pflegeeinrichtung“
- Verbesserung der verbands- und einrichtungsübergreifenden Kommunikation
Schwerpunktaufgaben
- Aufbereitung von Informations- und potenziellen Netzwerkstrukturen
- Durchführung von bedarfsbezogenen Workshops/Werkstätten mit Trägern und Einrichtungen der stationären Pflege
- Beratung, Begleitungen und Vernetzung von stationären Pflegeeinrichtungen
Antragsverfahren
Sie möchten einen Antrag auf Förderung von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen in einer stationären Pflegeeinrichtung stellen?
Den Rahmen liefert der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Mögliche Handlungsfelder sind dabei Bereiche rund um die Ernährung, Körperliche Aktivität, Psychosoziale Gesundheit, Prävention von Gewalt und Stärkung kognitiver Ressourcen. Weiterführende Hinweise zum Leitfaden finden Sie im Informationsblatt der Informationsstelle für stationäre Pflegeeinrichtungen (PDF, 279 kB) und auf der Seite des GKV-Bündnisses für Gesundheit (Kriterien zur Unterstützung von präventiven Leistungen der Pflegekasse für gesundheitsfördernde Pflegeeinrichtungen).
Wir beraten und begleiten Sie bei der Antragsstellung zum „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ nach
§ 5 SGB XI.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung Sachsen (aber auch bei allen Pflegekassen) Anträge auf finanzielle Förderung von gesundheitsförderlichen und präventiven Maßnahmen zu stellen.
Ihre Kontaktperson bei der Landesrahmenvereinbarung ist die Informationsstelle für stationäre Pflegeeinrichtungen: Johann Große (s. Kontakt).
Kontakt
Informationsstelle zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen
c/o Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.
Könneritzstraße 5 | 01067 Dresden
Johann Große
Telefon: 0351 501936-53
E-Mail: gesund-pflege@p-sachsen.de
Die Informationsstelle wird gefördert unter dem Dach der Landesrahmenvereinbarung (LRV) für den Freistaat Sachsen gemäß § 20f SGB V zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG). Sie wird durch die Gesetzlichen Krankenkassen mitfinanziert.