Fragen zur Antragstellung
Sie möchten eine Förderung für ein Projekt zur Prävention und Gesundheitsförderung beantragen? Das Steuerungsgremium P. SACHSEN unterstützt Vorhaben zu den Lebensphasen „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“. Die Projekte können Menschen in verschiedenen Lebenswelten erreichen, zum Beispiel in Kommunen, Kitas, Schulen, Betrieben sowie (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Förderung richtet sich je nach Zuwendungsgeber nach unterschiedlichen Vorgaben. Hierzu zählen unter anderem:
- die Landesrahmenvereinbarung für den Freistaat Sachsen gemäß § 20f SGB V zur Umsetzung des Präventionsgesetzes.
- der Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen (§ 20 SGB V).
- der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI einschließlich der ergänzenden Hinweise des GKV-Bündnisses für Gesundheit „Kriterien zur Unterstützung von präventiven Leistungen der Pflegekasse für gesundheitsfördernde Pflegeeinrichtungen“.
- die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung (FRL Gesundheit und Versorgung) vom 13. Dezember 2023. Informationen zum Fördergegenstand Nummer 2 finden Sie im Teil 2 Buchstabe A Ziffer II.
Sie haben Fragen?
Fragen zur FRL Gesundheit und Versorgung:
Bitte wenden Sie sich an das Funktionspostfach der Landesdirektion Sachsen: foerderung.gesundheit@lds.sachsen.de.
Fragen zur Antragstellung oder zu Ihrem Projekt:
Die Geschäftsstelle P. SACHSEN berät Sie gern. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Antragstellung und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Förderantrag.
Leonie Herrmann
Geschäftsstelle P. SACHSEN
Tel.: 0351 501936-51
E-Mail: gs@p-sachsen.de
