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Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Sachsen: Bedarfsgerechte Förderung von lebensweltbezogenen Präventionsprojekten

Ein Interview mit Jenny Müller zur Arbeit des Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Sachsen

Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Sachsen – welche Idee steckt hinter diesem Titel?

Jenny Müller (JM): Vielleicht zunächst einmal kurz eine Erläuterung, was das GKV-Bündnis für Gesundheit überhaupt ist. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Es bildet damit sozusagen die Dachmarke für kassenartenübergreifende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen des Präventionsgesetzes. 2019 wurde dann das kommunale Förderprogramm veröffentlicht, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen ihr kassenartenübergreifendes Engagement weiter ausgebaut haben. Und wir als Programmbüros sind die zentrale Anlaufstelle im jeweiligen Bundesland für Fragen zum Förderangebot und zur Beantragung. Konkret heißt das, dass ich interessierte kommunale Akteure zu den Förderangeboten im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit berate und informiere, bei der Erstellung der Projektunterlagen unterstütze und schließlich auch während der gesamten Projektumsetzung begleite. Auf struktureller Ebene bin ich damit die kassenneutrale – wenn auch beim vdek angesiedelte – Schnittstelle zu den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Sachsen.

Welche Vielfalt sehen Sie in den aktuell geförderten Projekten?

JM: Wir fördern mit unserem Angebot auf der einen Seite den grundlegenden Aufbau von Strukturen. Dadurch bieten wir die Möglichkeit, die lokalen Rahmenbedingungen dauerhaft zu verbessern, um damit zunächst erstmal überhaupt die Voraussetzung für die bedarfsgerechte Planung und Umsetzung von geförderten Maßnahmen zu schaffen. Und zum anderen erreichen wir – ergänzend dazu – mit der Projektförderung, dass bedarfsbezogene Projekte für besonders benachteilige Personengruppen initiiert werden. Und die haben bei uns in Sachsen sowohl regionale als auch landesweite Reichweite.

Aktuell liegt der Fokus der geförderten Projekte insbesondere bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien. Aber auch für ältere Menschen werden einige Projekte in Sachsen umgesetzt. Aus meiner Sicht ist dabei ein großer Erfolgsfaktor, dass die Projekte an die konkreten lokalen Rahmenbedingungen angepasst sind.

Wie ist der Bezug des Programmbüros zu den Projekten von P. SACHSEN in der Landesrahmenvereinbarung (LRV)?

JM: Für uns als gesetzliche Krankenkassen ist klar, dass Gesundheitsförderung und Prävention im Wesentlichen auf der Landes- bzw. auf der regionalen Ebene gestaltet wird. Und im Rahmen der landesspezifischen Projektförderung haben wir als Krankenkassen auf der Landesebene die Möglichkeit, lebensweltbezogene Projekte und Programme zu unterstützen, die einen bedeutenden und nachhaltigen Beitrag zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung leisten. Wir wollen damit als ein Partner der Landesrahmenvereinbarung unseren Beitrag dazu leisten, dass bewährte landesspezifische Ansätze und Kooperationen der Gesundheitsförderung und Prävention weiterentwickelt bzw. ausgebaut werden – aber auch neue Initiativen vorangebracht werden. Als Programmbüro begleite ich auch hier – wie vorhin bereits erwähnt – die Antragsstellung und Umsetzung der Projekte.

Sie unterstützen also finanziell Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention seitens der GKV. Wer kann dafür einen Antrag stellen? Und was ist dabei zu beachten?

JM: Genau richtig. Wir als Programmbüro bereiten eine fachliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage zur Projektförderung vor. Die Entscheidung zur kassenartenübergreifenden Förderung treffen dann allerdings die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Sachsen.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, aber auch Projekt- und Einrichtungsträger sowie Lebensweltverantwortliche. Nicht antragsberechtigt sind kommerzielle Anbieter im Gesundheitsförderungsmarkt.

Die wesentlichen Kriterien und Grundlagen für eine Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit wie Handlungsfelder und Förder- bzw. Ausschlusskriterien sind durch den GKV-Leitfaden Prävention definiert. Die jeweils aktuellste Version des Leitfadens finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes[1]. Besondere Beachtung soll dabei die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen erhalten.

Wie kommen Interessierte an weitere Informationen?

JM: Interessierte können sich gerne per Mail oder telefonisch an mich wenden (Jenny.Mueller@vdek.com, 0351 87655-30) oder auf der Website des GKV-Bündnisses für Gesundheit stöbern www.gkv-buendnis.de.

Vielen Dank.

Zur Person: Jenny Müller betreut das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Sachsen seit seinem Aufbau 2019 und begleitet derzeit 17 Projekte in ganz Sachsen.

© Gesundheitsforen Leipzig GmbH

[1] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp

 

 


Kontakt:

Jenny Müller
Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Sachsen
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel:  0351 87655-30
E-Mail: Jenny.Mueller@vdek.com

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